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Eisfläche mit Zuschauer bei GMHütte on Ice
Hausordnung

Hausordnung
GMHütte on Ice

 

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Missachtung der Eisordnung zieht einen Verweis vom Gelände nach sich!

Die Nutzung des gesamten Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr! 
Für selbstverschuldete Unfälle übernehmen wir keine Haftung! Eltern haften für ihre Kinder.
 

Untersagt ist:

- das Mitführen von Hunden auf der Veranstaltungsfläche

- Gegenstände und Zigarettenkippen auf die Eisstockbahnen zu werfen

- sich auf die Bande zu setzen oder darauf zu stellen

- das Verzehren von Speisen und Getränken auf den Eisstockbahnen 

- das Rauchen auf den Eisstockbahnen 

- alkoholisiert oder andersartig berauscht die Eisstockbahnen zu betreten.

 

Die Versorgung mit Speisen und Getränken an der Eisbahn ist extern vergeben. Die Standbetreiber müssen durch den Verkauf von Speisen und Getränken Geld verdienen. Deshalb ist es nicht erlaubt, Speisen und Getränke mitzubringen und diese auf der Fläche der Eisstockbahnen bzw. im Aufenthaltsbereich rings um die Eisstockbahnen zu verzehren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen wird keine Haftung übernommen.

Werfen Sie bitte Ihren Abfall und Zigarettenkippen in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter und helfen Sie uns bitte mit, das Veranstaltungsgelände in bestem Zustand zu halten!

Da es sich um eine Freiluftveranstaltung handelt, sind jederzeit wetterbedingte Änderungen möglich. Beachten Sie hierzu bitte die aktuellen Veröffentlichungen auf diesen Internetseiten sowie in der Presse.

Aufgrund von außen kommender Ereignisse (Dauerregen, Schnee, Eisregen, Sturm etc.) kann es auch zu Behinderungen oder zu einer Absage eines Spieltages im Eisstockschießen kommen. Für diesen Fall werden Reserve-Spieltage eingeplant, so dass ein ausgefallener Spieltag an einem anderen Termin nachgeholt wird. Als Spieltermin wird dann immer der nächste freie Reservetermin genutzt. 


Stand: November 2026
Änderungen vorbehalten